48113100 (01/1988-12/2001) Papiere und Pappen, mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt, in Rollen mit einer Breite > 15 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, gebleicht und mit einem Quadratmetergewicht von > 150 g (ausg. mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen)
Quelle: Eurostat, Luxembourg