15111030 Gegerbte oder zugerichtete ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt, von Kaninchen, Hasen und Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern
Quelle: Eurostat, Luxembourg