41012050 (01/2002-..) Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern `einschl. Büffeln` oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 8 kg, wenn sie nur getrocknet oder <= 10 kg, wenn sie trocken gesalzen sind

Quelle: Eurostat, Luxembourg

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