48059399 (01/2002-12/2003) Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von >= 225 g, a.n.g.

Quelle: Eurostat, Luxembourg

Auswahl

Gefundene Zeitreihen