Internationale Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED 2011)
00 Sekundarbereich II
01 Sekundarbereich II - allgemeinbildend
02 Sekundarbereich II - allgemeinbildend, Nicht ausreichend zum Abschluss oder Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
03 Sekundarbereich II - allgemeinbildend, Ausreichend zum Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
04 Sekundarbereich II - allgemeinbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
05 Sekundarbereich II - allgemeinbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich
06 Sekundarbereich II - berufsbildend
07 Sekundarbereich II - berufsbildend, Nicht ausreichend zum Abschluss oder Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
08 Sekundarbereich II - berufsbildend, Ausreichend zum Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
09 Sekundarbereich II - berufsbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
0a Sekundarbereich II - berufsbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich
0b Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich
0c Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend
0d Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend, Nicht ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
0e Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
0f Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich
0g Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend
0h Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend, Nicht ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
0i Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
0j Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich
0p Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - berufsbildend/ berufsorientiert, Nicht ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe
0q Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - berufsbildend/ berufsorientiert, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe
0r Bachelor oder gleichwertig
0s Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch
0t Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - alle Programme, Nicht ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe (Stufen 641, 651 und 661)
0u Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch, Nicht ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe
0v Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - alle Programme, Erster Abschluss (3 - 4 Jahre) (Stufen 645, 655 und 665)
0w Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch, Erster Abschluss (3 - 4 Jahre)
0x Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - alle Programme, Langes Bildungsprogramm mit erstem Abschluss (länger als 4 Jahre) (Stufen 646, 656 und 666)
0y Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch, Langes Bildungsprogramm mit erstem Abschluss (länger als 4 Jahre)
0z Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - alle Programme, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Bachelor- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm) (Stufen 647, 657 und 667)
10 Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Bachelor- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm)
11 Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert
12 Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert, Nicht ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe
13 Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert, Erster Abschluss (3 - 4 Jahre)
14 Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert, Langes Bildungsprogramm mit erstem Abschluss (länger als 4 Jahre)
15 Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Bachelor- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm)
16 Master oder gleichwertig
17 Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch
18 Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - alle Programme, Nicht ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe (Stufen 741, 751 und 761)
19 Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch, Nicht ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe
1a Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - alle Programme, Langes Bildungsprogramm mit erstem Abschluss (mindestens 5 Jahre) (Stufen 746, 756 und 766)
1b Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch, Langes Bildungsprogramm mit erstem Abschluss (mindestens 5 Jahre)
1c Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - alle Programme, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Bachelor- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm) (Stufen 747, 757 und 767)
1d Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Bachelor- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm)
1e Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - alle Programme, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Master- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm) (Stufen 748, 758 und 768)
1f Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Master- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm)
1g Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert
1h Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert, Nicht ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe
1i Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert, Langes Bildungsprogramm mit erstem Abschluss (mindestens 5 Jahre)
1j Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Bachelor- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm)
1k Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Master- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm)