methods, notes and classification Art der Verbindung zum Internet, nach Unternehmensgrößenklassen Methoden, Erläuterungen und Klassifizierung

    • Größenklassen (Anzahl) der Beschäftigten
      • 0 0 bis 1 Beschäftigter
      • 1 0 bis 9 Beschäftigte
      • 2 1 bis 4 Beschäftigte
      • 3 1 bis 9 Beschäftigte
      • 4 2 bis 9 Beschäftigte
      • 5 5 bis 9 Beschäftigte
      • 6 10 bis 49 Beschäftigte
      • 7 10 bis 249 Beschäftigte
      • 8 10 Beschäftigte und mehr
      • 9 50 bis 249 Beschäftigte
      • a 250 Beschäftigte und mehr
    • Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2)
      • 0 Alle Aktivitäten, ohne Finanzsektor
    • Indikator zur Informationsgesellschaft
      • 00 Unternehmen mit Breitbandzugang (fest oder mobil)
      • 01 Art der Internetverbindung der Unternehmen: fester Breitbandzugang
      • 02 Unternehmen, die DSL oder einen anderen festen Breitbandzugang verwenden (ab 2014)
      • 03 Art der Internetverbindung der Unternehmen: DSL
      • 04 Art der Internetverbindung der Unternehmen: andere feste Verbindung (z. B. Kabel)
      • 05 Die maximale vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung des Unternehmens ist weniger als 2 Mbit/s
      • 06 Die maximale vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung des Unternehmens ist mindestens 2 Mbit/s aber weniger als 10 Mbit/s
      • 07 Die maximale vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung des Unternehmens ist weniger als 30 Mbit/s
      • 08 Die maximale vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung des Unternehmens ist mindestens 10 Mbit/s aber weniger als 30 Mbit/s
      • 09 Die maximale vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung des Unternehmens ist mindestens 30 Mbit/s (bis 2019)
      • 0a Die maximale vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung des Unternehmens ist mindestens 30 Mbit/s aber weniger als 100 Mbit/s (bis 2019)
      • 0b Die maximale vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung des Unternehmens ist mindestens 100 Mbit/s aber weniger als 500 Mbit/s
      • 0c Die maximale vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung des Unternehmens ist mindestens 500 Mbit/s aber weniger als 1 Gbit/s
      • 0d Die maximale vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung des Unternehmens ist mindestens 100 Mbit/s (bis 2019)
      • 0e Die maximale vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung des Unternehmens ist mindestens 1 Gbit/s
      • 0f Die maximale vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung des Unternehmens ist mindestens 30 Mbit/s aber weniger als 100 Mbit/s
      • 0g Die maximale vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung des Unternehmens ist mindestens 30 Mbit/s
      • 0h Die maximale vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung des Unternehmens ist mindestens 100 Mbit/s
      • 0i Die vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung des Unternehmens ist weniger als 2 Mbit/s
      • 0j Die vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung des Unternehmens ist mindestens 2 Mbit/s aber weniger als 10 Mbit/s
      • 0k Die vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung des Unternehmens ist mindestens 10 Mbit/s aber weniger als 30 Mbit/s
      • 0l Die vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung des Unternehmens ist mindestens 30 Mbit/s aber weniger als 100 Mbit/s
      • 0m Die vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung des Unternehmens ist mindestens 100 Mbit/s
      • 0n Die Download-Geschwindigkeit der festen Internetverbindung ist ausreichend für die aktuellen Erfordernisse des Unternehmens (bis 2019)
      • 0o Die Download-Geschwindigkeit der festen Internetverbindung (mindestens 30 Mbit/s) ist ausreichend für die aktuellen Erfordernisse des Unternehmens (bis 2019)
      • 0p Die Download-Geschwindigkeit der festen Internetverbindung ist ausreichend für die aktuellen Erfordernisse des Unternehmens
      • 0q Die Download-Geschwindigkeit der festen Internetverbindung (mindestens 30 Mbit/s) ist ausreichend für die aktuellen Erfordernisse des Unternehmens
      • 0r Die Download-Geschwindigkeit der festen Internetverbindung ist nicht ausreichend für die aktuellen Erfordernisse des Unternehmens (bis 2019)
      • 0s Die Download-Geschwindigkeit der festen Internetverbindung ([2-10[ Mbit/s) ist nicht ausreichend für die aktuellen Erfordernisse des Unternehmens
      • 0t Die Download-Geschwindigkeit der festen Internetverbindung ([10-30[ Mbit/s) ist nicht ausreichend für die aktuellen Erfordernisse des Unternehmens
      • 0u Die Download-Geschwindigkeit der festen Internetverbindung ([30-100[ Mbit/s) ist nicht ausreichend für die aktuellen Erfordernisse des Unternehmens (bis 2019)
      • 0v Die Download-Geschwindigkeit der festen Internetverbindung (mindestens 30 Mbit/s) ist nicht ausreichend für die aktuellen Erfordernisse des Unternehmens (bis 2019)
      • 0w Die Download-Geschwindigkeit der festen Internetverbindung (mindestens 100 Mbit/s) ist nicht ausreichend für die aktuellen Erfordernisse des Unternehmens (bis 2019)
      • 0x Die Download-Geschwindigkeit der festen Internetverbindung (mindestens 1 Gbit/s) ist nicht ausreichend für die aktuellen Erfordernisse des Unternehmens
      • 0y Die Download-Geschwindigkeit der festen Internetverbindung ist nicht ausreichend für die aktuellen Erfordernisse des Unternehmens
      • 0z Die Download-Geschwindigkeit der festen Internetverbindung ([30-100[ Mbit/s) ist nicht ausreichend für die aktuellen Erfordernisse des Unternehmens
      • 10 Die Download-Geschwindigkeit der festen Internetverbindung (mindestens 30 Mbit/s) ist nicht ausreichend für die aktuellen Erfordernisse des Unternehmens
      • 11 Die Download-Geschwindigkeit der festen Internetverbindung (mindestens 100 Mbit/s) ist nicht ausreichend für die aktuellen Erfordernisse des Unternehmens
      • 12 Unternehmen, die über einen mobilen Breitbandzugang (3G-Modem oder 3G-Mobiltelefon) auf das Internet zugreifen
      • 13 Unternehmen, die über einen mobilen Internetzugang (Breitband oder anderer mobiler Zugang) verfügen
    • Maßeinheit
      • 0 Prozent der Unternehmen
      • 1 Prozent der Unternehmen, die einen festen Breitbandzugang verwenden
      • 2 Prozent der Unternehmen die Computer verwenden
      • 3 Prozent der Unternehmen, in denen Beschäftigte Zugang zum Internet haben
      • 4 Prozent der Unternehmen die Zugang zum Internet haben
    • Geopolitische Meldeeinheit
      • 00 Europäische Union - 27 Länder (ab 2020)
      • 01 Europäische Union - 28 Länder (2013-2020)
      • 02 Europäische Union - 27 Länder (2007-2013)
      • 03 Europäische Union - 25 Länder (2004-2006)
      • 04 Europäische Union - 15 Länder (1995-2004)
      • 05 Euroraum (EA11-1999, EA12-2001, EA13-2007, EA15-2008, EA16-2009, EA17-2011, EA18-2014, EA19-2015, EA20-2023)
      • 06 Belgien
      • 07 Bulgarien
      • 08 Tschechien
      • 09 Dänemark
      • 0a Deutschland
      • 0b Estland
      • 0c Irland
      • 0d Griechenland
      • 0e Spanien
      • 0f Frankreich
      • 0g Kroatien
      • 0h Italien
      • 0i Zypern
      • 0j Lettland
      • 0k Litauen
      • 0l Luxemburg
      • 0m Ungarn
      • 0n Malta
      • 0o Niederlande
      • 0p Österreich
      • 0q Polen
      • 0r Portugal
      • 0s Rumänien
      • 0t Slowenien
      • 0u Slowakei
      • 0v Finnland
      • 0w Schweden
      • 0x Island
      • 0y Norwegen
      • 0z Vereinigtes Königreich
      • 10 Bosnien und Herzegowina
      • 11 Montenegro
      • 12 Nordmazedonien
      • 13 Albanien
      • 14 Serbien
      • 15 Türkei