Einseitige Dublin-Entscheidungen nach Mitgliedstaates, Art der Entscheidung, Geschlecht und Art des Bewerbers
Methoden, Erläuterungen und Klassifizierung
00 Anwendung der Souveränitätsklausel (Artikel 17.1)
01 Automatische Zuständigkeit eines Mitgliedstaates
02 Automatische Zuständigkeit eines Mitgliedstaates - Überstellung nicht möglich da die Aufnahmebedingungen Schwachstellen aufweisen (Artikel 3.2 zweiter und dritter Absatz )
03 Automatische Zuständigkeit eines Mitgliedstaates - bestehende Kriterien nicht anwendbar (Artikel 3.2 erster Absatz)
04 Automatische Zuständigkeit eines Mitgliedstaates - Überstellung nicht fristgerecht durchgeführt (Artikel 29.2)