Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (NST 2007, 20-Gruppe)
00 Insgesamt beförderte Güter
01 Erzeugnisse der Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft; Fische und Fischereierzeugnisse
02 Kohle; rohes Erdöl und Erdgas
03 Erze, Steine und Erden, sonstige Bergbauerzeugnisse; Torf; Uran- und Thoriumerze
04 Nahrungs- und Genussmittel
05 Textilien und Bekleidung; Leder und Lederwaren
06 Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren (ohne Möbel); Papier, Pappe und Waren daraus; Verlags- und Druckerzeugnisse, bespielte Ton-, Bild- und Datenträger
07 Kokereierzeugnisse und Mineralölerzeugnisse
08 Chemische Erzeugnisse und Chemiefasern; Gummi- und Kunststoffwaren; Spalt- und Brutstoffe
09 Sonstige Mineralerzeugnisse
0a Metalle und Halbzeug daraus; Metallerzeugnisse, ohne Maschinen und Geräte
0b Maschinen und Ausrüstungen a.n.g.; Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen; Geräte der Elektrizitätserzeugung und -verteilung u. Ä.; Nachrichtentechnik, Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie elektronische Bauelemente; Medizin-, Mess-, steue
0c Fahrzeuge
0d Möbel, Schmuck, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spielwaren und sonstige Erzeugnisse
0e Sekundärrohstoffe; kommunale Abfälle und sonstige Abfälle
0f Post, Pakete
0g Geräte und Material für die Güterbeförderung
0h Im Rahmen von privaten und gewerblichen Umzügen beförderte Güter; Gepäckstücke und Gegenstände, die von Reisenden mitgenommen werden; zum Zwecke der Reparatur bewegte Fahrzeuge; sonstige nichtmarktbestimmte Güter a.n.g.
0i Sammelgut: eine Mischung verschiedener Arten von Gütern, die zusammen befördert werden
0j Nicht identifizierbare Güter: Güter, die sich aus irgendeinem Grund nicht genau bestimmen lassen und daher nicht den Gruppen 01-16 zugeordnet werden können