Zu den ArbeitskrΣften zΣhlen alle Personen ab dem gesetzlichen Mindestalter, die in den letzten 12 Monaten landwirtschaftliche Arbeiten im oder fⁿr den landwirtschaftlichen Betrieb verrichtet haben. Die Arbeitszeit dieser Personen wird als prozentualer Anteil an der vollen Arbeitszeit angegeben. Eine LAE entspricht der Arbeit eines VollzeitbeschΣftigten.