Die Gesamtausgaben des Staates sind in º 8.99 ESVG 95 unter Bezug auf eine Liste von Kategorien definiert: Vorleistungen, Bruttoinvestitionen, Arbeitnehmerentgelt, sonstige Produktionsabgaben, Subventionen, zu leistende, Verm÷genseinkommen, Einkommens- und Verm÷gensteuern, monetΣre Sozialleistungen, soziale Sachtransfers, die Ausgaben fⁿr Gⁿter entsprechen, die von Marktproduzentendirekt an private Haushalte geliefert werden, sonstige laufende Transfers, Zunahme betrieblicher Versorgungsansprⁿche, Verm÷genstransfers, zu leistende und Nettozugang an nicht produzierten Verm÷gensgⁿtern.