Die Konsumausgaben des Staates (ESVG 1995, 3.79) setzen sich aus zwei Kategorien zusammen: den der vom Staat selbst erstellten Gⁿter (ohne selbsterstellte Anlagen) und vom Staat auf dem Markt gekaufte Gⁿter, die ohne irgendwelche Umwandlungen als soziale Sachtransfers den Haushalten fⁿr ihren Konsum zur Verfⁿgung gestellt werden. Die Wachstumsrate im Vergleich zum Vorquartal (t/t-1) wird anhand von saisonbereinigten (SA) Daten berechnet. Ausfⁿhrlichere ErlΣuterungen zur Methodik k÷nnen der Verordnung zum ESVG 95 (EuropΣisches System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) entnommen werden.