Das ÷ffentliche Defizit/der ÷ffentliche ▄berschuss ist im Vertrag von Maastricht definiert als Finanzierungssaldo des gesamten Staatssektors entsprechend dem Konzept der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (EuropΣisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, ESVG 95). Der Staatssektor umfasst Zentralstaat, LΣnder, Gemeinden und Sozialversicherung). Die einschlΣgigen Definitionen enthΣlt die Verordnung (EG) Nr.3605/93 des Rates mit ihren ─nderungen. Die Zahlen fⁿr den Staatssektor sind zwischen den Teilsektoren auf Ebene des Gesamtstaates konsolidiert. Die Reihen werden in Euro und als Prozentsatz des Bruttoinlandprodukts ausgewiesen.