Der ÷ffentliche Schuldenstand ist im Vertrag von Maastricht definiert als Brutto-Gesamtschuldenstand des gesamten Staatssektors zum Nominalwert am Jahresende nach Konsolidierung. Der Staatssektor umfasst Zentralstaat, LΣnder, Gemeinden und Sozialversicherung. Die einschlΣgigen Definitionen enthΣlt die Verordnung (EG) Nr.3605/93 des Rates mit ihren ─nderungen. Die Zahlen fⁿr den Staatssektor sind zwischen den Teilsektoren auf Ebene des Gesamtstaates konsolidiert. Die Reihen werden in Euro und als Prozentsatz des Bruttoinlandprodukts ausgewiesen.