Anteil von Personen mit einem verfⁿgbaren ─quivalenzeinkommen unter der ArmutsgefΣhrdungsschwelle, die auf 60 % des nationalen verfⁿgbaren Median-─quivalenzeinkommens (nach Sozialtransfers) festgelegt ist. Ruhestands- und Hinterbliebenenrenten werden als Einkommen vor ▄bertragungen und nicht als soziale Transferleistungen gezΣhlt.