Anteil von Personen mit einem verfⁿgbaren ─quivalenzeinkommen, vor Sozialleistungen, unter der ArmutsgefΣhrdungsschwelle, die auf 60 % des nationalen verfⁿgbaren Median-─quivalenzeinkommens (nach Sozialleistungen) festgelegt ist. Alters- und Hinterblieben-Versorgung werden als Einkommen vor Sozialleistungen und nicht als Sozialleistungen verwendet.