GemΣ▀ der Definition der ISCO 88 (Kode 2222) wenden ZahnΣrzte medizinisches Wissen im Bereich der Zahnheilkunde an, verbessern oder entwickeln Konzepte, Theorien und Methoden und forschen. Zahnheilkunde ist die Bereitstellung von umfassender Pflege fⁿr ZΣhne und Mundh÷hle, einschlie▀lich Vorsorge, Diagnose und Behandlung von Anomalien und Krankheiten. Die Zahl der ZahnΣrzte kann nach verschiedenen Konzepten bestimmt werden: 'praktizierende ZahnΣrzte', 'fachlich aktive ZahnΣrzte' oder 'approbierte ZahnΣrzte'. Praktizierende ZahnΣrzte haben direkten Kontakt zu den Patienten als EmpfΣnger von Dienstleistungen.