Die Einnahmen der Sozialschutzsysteme umfassen SozialbeitrΣge, staatliche Zuweisungen und sonstige Einnahmen. Die SozialbeitrΣge der Arbeitgeber sind die von den Arbeitgebern erbrachten Aufwendungen zur Begrⁿndung der Anspruchsberechtigung auf Sozialleistungen fⁿr Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und ihre Unterhaltsberechtigten. Die SozialbeitrΣge der Arbeitnehmer untergliedern sich in tatsΣchliche und unterstellte BeitrΣge. Sie k÷nnen von gebietsansΣssigen oder gebietsfremden Arbeitgebern gezahlt werden.