ErwerbstΣtige sind Personen, die wΣhrend der Berichtswoche mindestens eine Stunde lang gegen Bezahlung oder zur Erzielung eines Gewinns gearbeitet oder eine vorhandene ErwerbstΣtigkeit vorⁿbergehend nicht ausgeⁿbt haben. Dazu zΣhlen auch mithelfende Familienangeh÷rige. Die Unterscheidung zwischen Vollzeit- und TeilzeittΣtigkeit wird anhand der spontanen Antworten der Befragten getroffen. Eine genauere Unterscheidung zwischen Teilzeit- und VollzeitbeschΣftigung ist nicht m÷glich, weil die Arbeitszeiten je nach Mitgliedstaat und Wirtschaftszweig unterschiedlich sind.